Startseite

Startseite

Kanzlei

Kanzlei

Rechtsanwälte

Rechtsanwälte

Aktuelles

Schwerpunkte

Schwerbehinderung und Einstellung in das Beamtenverhältnis

Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe nach Anerkennung als Schwerbehinderter

Nachträgliche Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe aufgrund der Anerkennung als Schwerbehinderter

 

Verbeamtung schwerbehinderter Bewerber nach Vollendung des 35. Lebensjahres

Einstellung in das Beamtenverhältnis auf Probe - Schwerbehindertenschutz nach Zuerkennung

Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe nach Anerkennung als Schwerbehinderter

Verbeamtung nach Anhebung des Grades der Behinderung

 

Verbeamtung nach Anerkennung als Schwerbehinderter

Nordrhein-Westfälisches Schulministerium regelt die Einstellung von schwerbehinderten Lehrkräften

Zulassung der Berufung; Schwerbehinderung; Beamtenverhältnis auf Probe; Ermessen

Gesundheitliche Eignung für die Einstellung in das Beamtenverhältnis