Mietrecht

Sowohl bei Eigentümern als auch bei Nutzern von Mietobjekten herrscht in manchen Punkten des Mietrechts Unsicherheit. Streitigkeiten entstehen oft, wenn es um Beendigung des Mietvertrages geht. Grundsätzlich unterscheidet das Gesetz zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung. Die ordentliche Kündigung beendet unbefristete Mietverträge. Wir bereiten für Sie einen Brief vor, der als Einschreiben versendet wird. Möglich ist eine Auflösung des Vertrags aus triftigen Gründen. Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs gehört dazu: Sie ist dann wirksam, wenn Sie selbst oder enge Familienangehörige das Objekt selbst nutzen möchten oder müssen. Wir kennen die gültigen Fristen genau: Besteht das Mietverhältnis kürzer als 5 Jahre, kommt eine dreimonatige Kündigungsfrist zum Tragen, bei bis zu acht Jahren ein halbes Jahr und danach ist der Vertrag neun Monate im Voraus zu kündigen.

Unangenehme Auseinandersetzungen gibt es außerdem, wenn es zu Unregelmäßigkeiten bei Zahlungen kommt. Wenden Sie sich an uns, wir übernehmen die Abmahnung des Mieters. Ein sachlicher Brief von uns als Rechtsanwaltskanzlei erspart Vermietern unnötige Diskussionen. Wir erinnern auf professionelle Weise, dass die Miete in der Regel bis zum dritten Werktag eines Monats zu bezahlen ist. Treffen an zwei aufeinanderfolgenden Monaten keine Beträge am Konto des Vermieters ein, beträgt der Rückstand in Summe zwei Monatsmieten oder leistet der Mieter nur Teilzahlungen, besteht ein Anlass zur außerordentlichen und fristlosen Auflösung des Vertrags. Eine fristlose Vertragsauflösung muss allerdings zurückgenommen werden, wenn der Wohnungsnutzer innerhalb von zwei Monaten den Mietrückstand begleicht.

Wohnungsnutzer kommen ebenfalls häufig in eine Situation, wo ein Konflikt mit dem Eigentümer eskaliert. Oft suchen Klienten wegen einem Mietmangel unsere Kanzlei auf. Nicht immer zeigen sich Eigentümer bei Beeinträchtigungen kulant. Dabei besteht laut Gesetz ein Anrecht auf eine Mietminderung, wenn die Wohnqualität ohne eigenes Verschulden eingeschränkt ist. Eine Reduktion der Kosten ist unter anderem bei ungewöhnlicher Lärmentwicklung durch eine Baustelle, Schimmelbildung oder dem Ausfall von Strom und Heizung über einen längeren Zeitraum gegeben.

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